AVV/DPA (Auftragsverarbeitung)
Platzhalter: Dieser Inhalt ist vorlaeufig und noch nicht final rechtlich geprueft. Vor dem produktiven Start ist eine Rechtspruefung erforderlich.
Soweit STROMDAO im Rahmen des Sandbox-Betriebs personenbezogene Daten im Auftrag der Kundenorganisation verarbeitet, kann ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden.
Status je Sandbox
Der AVV/DPA-Status einer Sandbox wird als Compliance-Status gefuehrt und kann die Werte 'nicht erforderlich', 'ausstehend' oder 'unterzeichnet' annehmen.
Ist keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der Kundenorganisation identifiziert, ist der Status 'nicht erforderlich'.
Anfrage
Kunden, die einen AVV/DPA benoetigen, koennen diesen bei STROMDAO anfordern; der Status wird danach im Compliance-Status der betroffenen Sandbox sichtbar aktualisiert.